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§1 Allgemeines
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für die im Versandhandel vereinbarten Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der EM Nord OHG, Desmerciereskoog 7, 25821 Reußenköge (nachstehend: „EM Nord“), gegenüber ihren Kunden.
(2) Abweichende Vorschriften der Kunden gelten nicht, es sei denn, EM Nord hat dies schriftlich bestätigt. Individuelle Abreden zwischen EM Nord und den Kunden haben dabei stets Vorrang.
(3) Die Geschäftsbeziehungen zwischen EM Nord und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(4) Die Vertragssprache ist deutsch.
(5) Gerichtsstand ist Flensburg, soweit der Kunde Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Dasselbe gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
§ 2 Leistungen von EM Nord und Vertragsschluss
(1) EM Nord bietet den Kunden im Groß- und Einzelhandel neue Waren zum Kauf an, vor allem Produkte aus dem Bereichen Effektive Mikroorganismen („EM“) und Gesundheit sowie Energiespar- und sog. Harmonisierungsgeräte. EM Nord führt Lieferungen nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aus.
(2) Ein Kaufvertrag kommt zustande, sobald EM Nord eine Bestellung des Kunden annimmt. Für die Bestellung soll der Kunde das Bestellformular (mit den enthaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen) ausfüllen und per Fax, Brief oder E-Mail an EM Nord senden. EM Nord kann das Angebot des Kunden innerhalb von 3 Werktagen per Fax oder Brief oder durch Übersendung der Ware annehmen.
(3) Der Vertragstext wird von EM Nord nach dem Vertragsschluss nicht gespeichert und ist deshalb nicht zugänglich. Der Kunde soll im eigenen Interesse das ausgefüllte Bestellformular sowie die enthaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für seine Unterlagen kopieren.
§ 3 Preise und Versand- und Verpackungskosten
(1) Es gelten die im Bestellformular angegebenen Preise. Diese enthalten grundsätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer; zusätzlich können auch Netto-Preise ohne Umsatzsteuer angegeben sein.
(2) Die Preise verstehen sich ggf. zzgl. Versand- und Verpackungskosten. Bei einem Wert der bestellten Waren bis einschließlich 70,00 EUR (inkl. USt.) betragen die Versandkosten 5,00 EUR (inkl. USt.). Bei einem höheren Wert (oder bei Abholung) werden keine Versand- und Verpackungskosten berechnet.
(3) EM Nord stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus, die ihm bei Übergabe oder Anlieferung der Ware ausgehändigt wird. Holt der Kunde die Ware bei EM Nord ab, ist der Rechnungsbetrag sofort in bar oder per EC-Karte/ Kreditkarte fällig. Im Übrigen ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 2 Wochen ab Rechnungsdatum fällig.
§ 4 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Die bestellten Waren werden, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, von EM Nord an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. EM Nord behält sich vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint und die Teillieferung für den Kunden nicht ausnahmsweise unzumutbar ist. Durch Teillieferungen entstehende Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.
(2) EM Nord versendet die Waren, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, innerhalb von 5 Werktagen nach Vertragsschluss. Angaben von EM Nord zur Lieferfrist sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise der Liefertermin von EM Nord verbindlich zugesagt wurde.
(3) EM Nord behält sich vor, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages zu lösen, wenn die Ware durch einen Lieferanten zum Tag der Auslieferung anzuliefern ist und die Anlieferung ganz oder teilweise unterbleibt. Dieser Selbstbelieferungsvorbehalt gilt nur dann, wenn EM Nord das Ausbleiben der Anlieferung nicht zu vertreten hat. EM Nord hat das Ausbleiben der Leistung nicht zu vertreten, soweit rechtzeitig mit dem Zulieferer ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen wurde. Wird die Ware nicht geliefert, wird EM Nord den Kunden unverzüglich über diesen Umstand informieren und einen bereits gezahlten Kaufpreis sowie Versandkosten erstatten.
(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Kunden über. Ist der Kunde Unternehmer, so geht beim Versendungskauf die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.
§ 5 Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung und Zurückbehaltung
(1) Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum von EM Nord; im Fall, dass der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die EM Nord im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat EM Nord unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die ihm gehörenden Waren erfolgen.
(3) Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit, so ist er befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren von EM Nord entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei EM Nord als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt EM Nord Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an EM Nord ab. EM Nord nimmt die Abtretung an. Die in Abs. (2) genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben EM Nord ermächtigt. EM Nord verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde die Zahlungsverpflichtungen einhält, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann EM Nord verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von EM Nord um mehr als 10 %, wird EM Nord nach ihrer Wahl auf Verlangen des Kunden Sicherheiten freigeben.
(4) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche von EM Nord anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
(5) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Haftung für Sach- und Rechtsmängel
(1) Soweit Mängel vorliegen, stehen dem Kunden nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Sind an dem Vertrag nur Kaufleute beteiligt, so gelten ergänzend die §§ 377 ff. HGB.
(2) Schäden, die durch unsachgemäße Handlungen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung der Ware hervorgerufen werden, begründen keinen Gewährleistungsanspruch gegen EM Nord.
(3) Mängel sind vom Kunden innerhalb einer Gewährleistungsfrist von zwei Jahren gegenüber EM Nord zu rügen. Ist der Kunde Unternehmer, so beträgt die Gewährleistungsfrist jedoch nur ein Jahr. Diese Verkürzung gilt nicht, soweit EM Nord einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Sie gilt auch nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines Köper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von EM Nord zu vertretenden Mangels gerichtet oder die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden von EM Nord oder ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gestützt sind.
(4) Liegen Mängel vor und wurden diese rechtzeitig geltend gemacht, ist EM Nord zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(5) Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so soll der Kunde dies unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte sofort beim Spediteur/ Frachtdienst reklamieren und unverzüglich durch eine E-Mail oder auf sonstige Weise (Fax/ Post) mit EM Nord Kontakt aufnehmen, damit diese etwaige Rechte gegenüber dem Spediteur/ Frachtdienst wahren kann.
§ 7 Haftungsbeschränkung
(1) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet EM Nord unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. EM Nord haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet EM Nord nicht.
(2) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(3) Ist die Haftung von EM Nord ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Datenschutz
(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von EM Nord auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von EM Nord selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).
(2) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. EM Nord ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs.
Stand 10.02.2010
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